Kreisdeputierte

[627] Kreisdeputierte, in Preußen die Vertreter des Landrats, die von dem Kreistag auf je 6 Jahre gewählt werden. Sie bedürfen der Bestätigung des Oberpräsidenten und sind von dem Landrat zu vereidigen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 627.
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