Kreistelegramme

[630] Kreistelegramme, Telegramme, die vom deutschen Reichspostamt erlassen werden, um in außergewöhnlichen Fällen wichtige dienstliche Nachrichten sämtlichen deutschen Telegraphenanstalten schnell mitzuteilen, oder um von letztern schnell Auskunft einzuholen. Die Beförderung, der ein feststehender Plan zugrunde gelegt ist, geht vom Haupttelegraphenamt in Berlin aus und muß mit größter Beschleunigung erfolgen. Die K. gelten als dringende Staatstelegramme und genießen als solche den Vorrang vor jeder andern Korrespondenz.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 630.
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