[668] Kriegsgliederung (früher Ordre de bataille). Die K. regelt die Befehls- und Verwaltungsverhältnisse für einen Feldzug. Die K. wird bei der Mobilmachung des Feldheeres vom obersten Kriegsherrn befohlen und kann nur von diesem geändert werden. Für das deutsche Feldheer bestimmt die K., daß es aus Armeen, die Armee aus Armeekorps, Kavalleriedivisionen und Reservedivisionen bestehen soll. Vgl. Felddienstordnung (Berl. 1900).