Kriegsgesetze

[668] Kriegsgesetze, die auf den Militärstand und auf den Krieg sich beziehenden Vorschriften und Gesetze, namentlich die Bestimmungen über die während des Kriegszustandes eintretende Verschärfung der Strafen für militärische Vergehen und Verbrechen (vgl. Kriegsartikel, Kriegszustand und Militärverbrechen); auch soviel wie Kriegsgebrauch.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 668.
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