Kriterĭum

[718] Kriterĭum (griech.), soviel wie Kennzeichen oder Unterscheidungsmerkmal eines Dinges (einer Eigenschaft) von einem (einer) andern. Das K. ist negativ, wenn aus dessen Vorhandensein auf das Nichtvorhandensein, positiv, wenn aus dessen Vorhandensein auf das Vorhandensein des Dinges (der Eigenschaft) geschlossen werden darf. In der Logik versteht man unter K. das Kennzeichen der Wahrheit oder Falschheit eines Gedankens, das entweder von der Form (formales K.) oder von dem Inhalt (materiales K.) hergekommen sein kann. Formales und zwar negatives K. der Wahrheit ist der Widerspruch, so daß ein als widersprechend erkannter Gedanke notwendig falsch, dagegen ein nicht widersprechender darum noch nicht wahr sein muß. Materiales und zwar positives K. der Wahrheit ist die Übereinstimmung des Gedankens mit der Sache (des Denkens mit dem Sein), die jedoch niemals unwidersprechlich erwiesen werden kann.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 718.
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