Formāl

[766] Formāl (lat.), was sich auf die Form (s.d.) bezieht, im Gegensatz zu material (materiell). Daher formale Prinzipien Grundsätze, welche die Form unsers Erkennens, Denkens oder Handelns, ohne Rücksicht auf dessen Inhalt, bestimmen; formales Recht die allgemeine Befugnis eines jeden vernünftigen Wesens, mit Freiheit in der Außenwelt zu wirken; formale Wahrheit, die Übereinstimmung des Gedachten mit den logischen Gesetzen; in der Rechtswissenschaft das Resultat der formellen Beweistheorie (s.d.). Ebenso spricht man von formalen oder Formwissenschaften, wie Mathematik, Logik (s. Form), und von formaler Bildung (s. Bildung).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 766.
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