[771] Kugelfang (Geschoßfang), Erdaufwurf, vor dem Scheiben aufgestellt werden, nach denen auf den Schießständen geschossen wird. Er muß, um alle das Ziel fehlenden Geschosse aufzuhalten, hinreichende Breite und Höhe erhalten, die deshalb mit der Schußweite wachsen. Die Anlage der Schießstände erfolgt nach der Schießstandsordnung. Beim Anschießen von Geschützen und Laffeten dient ein Anschießwall besonderer Einrichtung als K.