Latrocinĭum

[229] Latrocinĭum (lat.), im gemeinen deutschen Strafrecht der auf offener Straße unternommene Raubmord. Im heutigen Recht bildet das L. keinen besonders ausgezeichneten Fall des Mordes mehr.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 229.
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