[229]Latrocinĭum (lat.), im gemeinen deutschen Strafrecht der auf offener Straße unternommene Raubmord. Im heutigen Recht bildet das L. keinen besonders ausgezeichneten Fall des Mordes mehr.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 229.