[354]Leibjäger, ein Jäger für die spezielle Bedienung des Jagdherrn, ursprünglich nur für die Begleitung auf der Jagd, jetzt auch für mancherlei andre friedliche Geschäfte bestimmt.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 354.