Leibjäger

[354] Leibjäger, ein Jäger für die spezielle Bedienung des Jagdherrn, ursprünglich nur für die Begleitung auf der Jagd, jetzt auch für mancherlei andre friedliche Geschäfte bestimmt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 354.
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