Leitmarke

[392] Leitmarke, die Deckpeilung zweier Landmarken (s. d.), die als Einsteuerungsmarke in einen Hafen oder durch ein Fahrwasser dienen. Zwei Leuchtfeuer, die, in Deckung gehalten, eine L. bilden, nennt man Richtfeuer.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 392.
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