Leutgeber

[481] Leutgeber heißen in Österreich und auch sonst die Weinproduzenten, die den Wein eigner Ernte nur aus eignen Kellern innerhalb ihrer eignen Behausung ausschenken. Die Berechtigung hierzu, das sogen. Leutgebrecht, beruht auf altem Herkommen. Verschieden hiervon ist der sogen. Buschenschank, die Berechtigung der Wein- und Obstgartenbesitzer, ihre Erzeugnisse zu gewissen Zeiten auszuschenken. Die Bezeichnung kommt davon her, daß durch Heraushängen eines Buschen von frischem Tannenreisig am Haus angedeutet wird, daß hier augenblicklich sogen. Hausschank stattfindet.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 481.
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