Leuterung

[481] Leuterung (fälschlich Läuterung), ein dem ältern sächsischen Prozeß eigentümliches Rechtsmittel, durch das Abänderung des Urteils in derselben Instanz gesucht ward, in der es gesprochen wurde. Das neue Prozeßrecht kennt diese L. nicht mehr.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 481.
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