Lichtungsbetrieb

[523] Lichtungsbetrieb (Lichtungshieb), Maßregel waldbaulicher Bestandspflege. Sie besteht in einer den Bestandsschluß aufhebenden Auslichtung des Hauptbestandes vor dessen Verjüngung behufs Steigerung des Holzzuwachses und Erhöhung des Waldreinertrags. Die Auslichtung erfolgt entweder zugunsten einzelner Stämme (Umlichtung) oder auf der ganzen Bestandsfläche (Durchlichtung). Die Durchlichtung geschieht in der Regel in Verbindung mit der Anzucht eines Bodenschutzholzes, auch Unterbau genannt, und wird in sehr verschiedener Weise, bald frühzeitig (Frühlichtungsbetrieb), bald erst im spätern Bestandsalter nach Beendigung des Haupthöhenwuchses (Spätlichtungsbetrieb), bewirkt. Von der Durchforstung (s. d.) unterscheidet sich die Durchlichtung dadurch, daß jene sich auf den Nebenbestand beschränkt und den Bestandsschluß beläßt, diese mit Schlußunterbrechung einen Teil des Hauptbestandes entnimmt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 523.
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