Lieferschein

[538] Lieferschein, im Platzverkehr und bei Lieferung der Ware an den Spediteur ein Begleitschein, von dem der Empfänger ein Duplikat als Empfangsquittung für den Absender unterzeichnet. – Im Börsenverkehr heißen Lieferscheine die bei der Ultimo-regulierung vom Liquidationsbureau (s. d.) ausgegebenen Anweisungen über Ablieferung von Stücken mit Bezeichnung derjenigen, an die zu liefern ist. Wer von einem Papier mehr Stücke zu beziehen als zu liefern hat, fügt über den Nettobetrag der von ihm zu empfangenden Stücke seinem Skontro (s. d.) Empfangsbelege bei, die als L. an diejenigen ausgegeben werden, die nach dem Nettoergebnis ihrer Skontri zu liefern haben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 538.
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