Liquīd

[600] Liquīd (lat.), flüssig, fällig, von einer erwiesenen und verfügbaren Schuld (Gegensatz: illiquid). Liquidität eines Anspruchs ist dann vorhanden, wenn derselbe vollständig erwiesen ist. S. Liquidation.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 600.
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