[684] Lokomotivführer, Eisenbahnbeamter, dem mit dem Heizer die Bedienung der Lokomotive während der Fahrt obliegt. Die L. gehen meist aus Schlossern hervor, die mindestens ein Jahr in einer Lokomotivfabrik oder in einer Eisenbahnreparaturwerkstatt (wo sie bisweilen theoretischen Unterricht durch technische Beamte erhalten) gearbeitet haben müssen. Sie besuchen vielfach eine Heizerschule, legen eine Prüfung ab, arbeiten (mindestens ein Jahr) als Heizer auf der Lokomotive und werden dann oft als Hilfsführer beschäftigt. Vor der festen Anstellung ist eine zweite Prüfung abzulegen, in der auch Kenntnis der einfachen physikalischen Gesetze, namentlich über den Wasserdampf, verlangt wird. Durch ärztliches Attest muß feste Gesundheit und kräftige Körperbeschaffenheit nachgewiesen werden, auch darf der Bewerber nicht an Farbenblindheit leiden. Vgl. Tesch u. Holzbecher, Katechismus für die Prüfungen zum Lokomotivheizer, Maschinenwärter und L. (9. Aufl., Berl. 1903); Brosius und Koch, Schule des Lokomotivführers (11. Aufl., Wiesbad. 1905 f., 3 Bde.).