[684]Lokusprinzip, der Grundsatz, daß das Rangverhältnis mehrerer Rechte an einem Grundstück, die in derselben Grundbuchabteilung eingetragen sind, sich nach der Reihenfolge der Eintragungen bestimmt.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 684.