Lokusprinzip

[684] Lokusprinzip, der Grundsatz, daß das Rangverhältnis mehrerer Rechte an einem Grundstück, die in derselben Grundbuchabteilung eingetragen sind, sich nach der Reihenfolge der Eintragungen bestimmt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 684.
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