[754]Lozieren (lat. locare), wohin setzen, stellen; ausleihen, verpachten; die Gläubiger einer Konkursmasse nach der Reihenfolge, in der sie Befriedigung ihrer Forderungen verlangen können, ordnen (vgl. Lokation).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 754.