[34] Mädchenheime, Anstalten, die vorzugsweise alleinstehenden, unverheirateten, auf den Erwerb angewiesenen weiblichen Personen, wenn sie stellenlos sind oder an einem Orte vorübergehend sich aufhalten, Kost oder Logis oder beides zusammen gegen mäßige Vergütung darbieten. Gelegentlich nehmen sie solche Personen auch auf längere Zeit auf. Diese Anstalten, deren Leitung ausnahmslos in weiblichen Händen liegt, sind vornehmlich den Bedürfnissen des Arbeiter- u. Kleinbürgerstandes zu dienen bestimmt und vielfach mit einem Arbeits- und Wohnungsnachweis verbunden; sie sorgen auch für passende Unterhaltung alleinstehender Mädchen in ihren Freistunden. Auch in Verbindung mit Haushaltungsschulen kommen M. vor (so in der Haushaltungsschule und dem Mädchenheim des Lettevereins in Berlin, s. Frauenvereine, S. 46). Sie haben sich in der letzten Zeit insbes. durch Gründungen seitens der Frauenvereine in Deutschland verbreitet. Vgl. Mädchenschutz.