Mannitio

[238] Mannitio (mittellat.), bei den alten Deutschen die infolge eines Nationalbeschlusses von seiten des Königs ergehende Aufforderung zur Leistung von Kriegsdiensten; auch die in der ältesten deutschen Rechtsverfassung begründete Mahnung an den Anzuklagenden, vor Gericht zu erscheinen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 238.
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