Mantel

[249] Mantel (v. lat. mantelum oder mantellum), das äußere, aus nicht feuerfestem Material bestehende, das feuerfeste Kerngemäuer von Schachtöfen umschließende Mauerwerk, auch Rauhgemäuer genannt; im Mittelalter soviel wie Ringmauer. Der äußere Teil einer Form in der Gießerei, der den Kern oder das eingeformte Modell umhüllt. Über Dampfmantel s. Dampfmaschine, S. 456. Viele Apparate und Maschinen, z. B. Gas- und Petroleummotoren, haben einen Kühlmantel, in den kaltes Wasser geleitet wird. Im Befestigungswesen die Enveloppe. Über den M. an Geschossen s. Geschoß, S. 690, und Granaten. Das deutsche Militärgewehr hat einen Laufmantel. – Im Börsenverkehr ist M. die Bezeichnung für Aktie, Obligation etc. ohne Coupons, Dividendenscheine und Talon, also der Hauptbogen (Umschlag).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 249.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: