[429]Materialsteuer, im allgemeinen jede nach der Menge der verarbeiteten Rohstoffe bemessene Aufwandsteuer (s. d.). Sie kommt namentlich bei der [429]Biersteuer (s. d.) und bei der Branntweinsteuer (s. d.) vor.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 429-430.