[145]Materiālsteuer, eine indirekte Steuer, bei der das Rohmaterial, aus dem die steuerpflichtige Ware hergestellt wird, das Steuerobjekt bildet, bei der Bier-, Branntwein- und Zuckersteuer vorkommend.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 145.