Militäretat

[815] Militäretat (Militärbudget),. derjenige Teil des Staatshaushaltsetats, in dem die Kosten des Kriegswesens veranschlagt sind (s. Budget). Für das Deutsche Reich ist der M. ein Teil des Reichsbudgets, nicht des Haushaltungsetats der einzelnen Staaten. Bayern, dessen Heer einen in sich geschlossenen Bestandteil des Reichsheeres mit selbständiger Verwaltung bildet, stellt die Spezialetats für seine Militärverwaltung auf Grundlage des Reichsetats selbständig auf.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 815.
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