[815] Militärfahrplan, der von der Militäreisenbahnbehörde und den Eisenbahnverwaltungen für Militärzwecke bearbeitete Fahrplan, aufgestellt nach der vollen Leistungsfähigkeit der einzelnen Strecken und der Anschlußbahnen, derart, daß alle Züge in gleich schneller Fahrt verkehren. Beginn und Ende des Betriebes nach dem M. bestimmt nach Anordnung der Mobilmachung der Generalinspekteur des Etappen- und Eisenbahnwesens. Vgl. »Militäreisenbahnordnung« (Berl. 1899 u. 1903).