Militärgerichte

[817] Militärgerichte, für Militärpersonen bestehende Sondergerichte. In Deutschland sind dies die Standgerichte, Kriegsgerichte, Oberkriegsgerichte und Reichsmilitärgericht. Sie sind berufen zur Aburteilung der Militärverbrechen und der gemeinen Verbrechen, Vergehen u. Übertretungen aller der Militärgerichtsbarkeit unterworfenen Personen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 817.
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