Minorĭtät

[883] Minorĭtät (neulat.), Minderzahl, die bei einer Abstimmung oder Wahl sich ergebende Minderheit der Stimmen, im Gegensatz zur Stimmenmehrheit oder Majorität (s. d.). M. ist auch die Bezeichnung für diejenigen, die bei der Abstimmung in der Minderzahl bleiben, wie man denn z. B. von einem Abgeordneten sagt, er habe mit der M. gestimmt. Minoritätspartei, Partei, die sich in einer politischen Körperschaft einer ständigen Mehrheit gegenüber befindet. Minoritätspolitik, das politische Verhalten der Minderheit in einer parlamentarischen Versammlung. Minoritätsvotum, Begründung einer Ansicht, die in der Minderheit geblieben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 883.
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