[143] Majorität (mittellat.), Stimmenmehrheit bei einer Wahl oder Abstimmung (s. d.), im Gegensatz zur Minorität (Minderheit). Man unterscheidet zwischen absoluter (»überhälftiger«) und relativer M., je nachdem ein Antrag oder bei einer Wahl ein Kandidat mehr Stimmen für sich hat als alle übrigen zusammen (also jedenfalls mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen) oder nur mehr Stimmen als jeder einzelne für sich allein genommen. Bei den deutschen Reichstagswahlen ist absolute M. erforderlich (System der Mehrheitswahl). Ergibt sich eine solche im ersten Wahlgang nicht, so kommt es zwischen den beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, zur Stichwahl (s. Wahl). Zuweilen wird auch zwischen einfacher und gesteigerter (potenzierter) M. unterschieden, indem man alsdann unter der erstern die absolute (einfache) Mehrheit, unter potenzierter M. eine solche versteht, die eine größere Stimmenzahl darstellt, wie z. B. wenn gesetzlich Zweidrittelsmehrheit für Verfassungsänderungen gefordert ist.