[326] Musterrolle, nach der deutschen Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 die vom Seemannsamt ausgestellte Urkunde über die vor ihm zwischen Schiffer und Schiffsmannschaft vollzogene Anmusterungsverhandlung (s. Anmusterung), enthält Name und Nationalität des Schiffes, Name und Wohnort des Schiffers, Namen und Nationale der Mannschaft, die Bestimmungen des Heuervertrags (s. d.) etc. Da sie zu den Haupt schiffspapieren gehört, muß sie sich stets an Bord befinden. In die M. wird auch jede nach ihrer Ausfertigung vorkommende An- sowie jede Abmusterung (s. d.) vom Seemannsamt eingetragen. Nach Beendigung der Reise wird die M. bei der Abmusterung dem Seemannsamt übergeben und von diesem dem Seemannsamt des Heimathafens übersendet.