Mutwillensstrafe

[336] Mutwillensstrafe (Frivolitätsstrafe), in Österreich eine Strafe von 10–2000 Kronen, die der Verwaltungsgerichtshof gegen Parteien und deren Vertreter aussprechen kann, die gegen den klaren Wortlaut des Gesetzes streiten oder sonst sich eine offenbar mutwillige Beschwerdeführung zuschulden kommen lassen. Vgl. auch Frivol.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 336.
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