Nachtschicht

[366] Nachtschicht, eine Arbeitseinteilung, bei der die Arbeiter gruppenweise (in »Schichten«) sich ablösen und die Nacht durch arbeiten. Man spricht von Betrieben mit Tag- und Nachtschichten dann, wenn Tag und Nacht unter schichtenweiser Ablösung ununterbrochen gearbeitet wird. Zu diesen Betrieben gehören vor allem die Salinen-, Gruben- und Hüttenwerke, Aufbereitungsanstalten, Fabriken, Zimmerplätze, Bauhöfe, Werften, Ziegeleien etc. In solchen Betrieben kann die Sonntagsruhe (s. d.) frühestens um 6 Uhr abends des vorhergehenden Werktags, spätestens um 6 Uhr morgens des Sonn- und Festtags beginnen, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht (Reichsgewerbeordnung, § 105 b).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 366.
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