Nothafen

[816] Nothafen, im Gegensatz zum Löschungs- (Bestimmungs-) Hafen, ein Hafen, in den ein Schiff einläuft, um einer Seenot oder Seegefahr zu entgehen, z. B. um eine notwendige Ausbesserung vornehmen zu lassen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 816.
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