[840]Nunzĭum (neulat.), in Österreich-Ungarn die schriftliche Mitteilung der Beschlüsse von einer der beiden Delegationen (Parlamentsausschüsse der beiden Reichshälften) an die andre.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 840.