[870]Oberpostdirektionen, im DeutschenReich die unter dem Reichspostamt stehenden Bezirksbehörden für Post- und Telegraphenwesen, denen die Post- und Telegraphenämter untergeordnet sind.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 870.