[295]Oberpostdirektionen, im deutschen Reichspostgebiete die (41) Verwaltungsbehörden für das Post- und Telegraphenwesen, mit einem Oberpostdirektor an der Spitze; in Bayern entsprechen ihnen die Oberpostämter (7).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 295.