[85] Opposition (lat.), Gegensatz, Widerstand; namentlich die gegen die Staatsregierung, besonders in der Presse (Oppositionspresse) und in den Kammern, sich geltend machende politische Richtung; dann auch Bezeichnung für diejenigen, die dieser Richtung angehören, also soviel wie Oppositionspartei. Eine eigentliche O. ist nur in einem Staatswesen möglich, in welchem dem Volk an der Gesetzgebung und an der Staatsverwaltung ein bestimmter Anteil eingeräumt ist, also in der konstitutionellen Monarchie und im Freistaat. Übrigens spricht man auch von der O. in einem Gemeindekollegium, in einer Fraktion oder in einer andern Vereinigung oder Körperschaft, um die in wirtschaftlicher, politischer, sozialer und sonstiger Hinsicht hervortretenden Gegensätze und die Gegenströmung insbes. zu bezeichnen, die sich der herrschenden Richtung gegenüber geltend macht. Früher auch bei Prozeßverfahren soviel wie Einspruch (s. d.). In der Astronomie bezeichnet man mit O. (»Gegenschein«) eine Art der Aspekten (s. d.).