Ordonnanzkompanien

[107] Ordonnanzkompanien, durch die Ordonnanz von Orléans vom 2. Nov. 1439 von König Karl VII. von Frankreich und den Generalständen geschaffene 15 Kompanien, für deren Unterhalt eine Kopfsteuer von 1,200,000 Livres jährlich durch königliche Beamte erhoben werden sollte. Jede Kompanie bestand aus 100 Lanzen, jede Lanze aus einem schwer gerüsteten Ritter (homme d'armes), 3 leichter gerüsteten archers, einem Knappen und einem Diener des Ritters, zusammen also aus 6 Pferden. Mit der 1445 beendeten Organisation war das erste stehende Heer in Europa (9000 Mann) geschaffen und die monarchische Gewalt sehr gestärkt, da die Stände ihr Bewilligungsrecht aufgegeben und die großen Vasallen ihr Kriegsrecht verloren hatten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 107.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika