Ortsverweisung

[154] Ortsverweisung, die Maßregel, wodurch einer Person der Aufenthalt in einem bestimmten Gemeindebezirk untersagt wird. Dies ist namentlich dann zulässig, wenn gegen einen Verurteilten auf Polizeiaufsicht (s. d.) erkannt ist. Vgl. auch Ausweisung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 154.
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