Pönālgesetz

[144] Pönālgesetz (lex poenalis), im Sprachgebrauch der katholischen Theologen ein Gesetz, das nicht im Gewissen, also nicht unter einer Sünde verpflichtet, sondern nur zur Übernahme der für die Begehung oder Unterlassung einer Handlung gesetzten Strafe. Dazu gehören verschiedene Statutenbestimmungen religiöser Orden. Frühere Theologen betrachteten auch die Zollabgabe als P.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 144.
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