[431]Paraphérna (griech., Bona paraphernalia, Paraphernalgut) hieß früher das Sondervermögen der Ehefrau, das in ihrem ausschließlichen Eigentum verblieb und nur der Verwaltung des Ehemanns unterstand.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 431.