Pension [2]

[570] Pension (lat. pensio, »Zahlung«; franz. pension), Kostgeld für einen zahlenden Hausgenossen (Pensionär, Kostgänger). Auch: Erziehungsanstalt (Pensionat) mit Verpflegung der Zöglinge (s. Institut); neuerdings Kosthaus für dauernden Aufenthalt im Unterschiede von Gasthäusern für raschern Reiseverkehr.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 570.
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