[570] Pensionär (franz., spr. pangß-), jemand, der einen Ruhe- oder Gnadengehalt bezieht (s. Pension); dann Kostgänger. In Holland hieß ehedem in den großen, stimmberechtigten Städten der Syndikus wegen des Gehalts, den er bezog, P. (pensionarius, advocatus civitatis). Er stand dem Magistrat der Stadt mit seinem Rat zur Seite, erschien in dessen Versammlungen, führte hier das Protokoll und hielt in manchen Städten statt des Bürgermeisters den Vortrag etc. In demselben Verhältnis wie diese Pensionäre zu den Städten, stand der Ratspensionär von Holland (advocatus generalis), der oberste Beamte des Landes, zu den Staaten von Holland (s. Ratspensionär).