Peremtōrisch

[579] Peremtōrisch (lat., »vernichtend«), soviel wie entscheidend, unaufschiebbar, namentlich im Rechtswesen, im Gegensatz zu dilatorisch, von Fristen und Einreden (s. d.) gebraucht; daher peremtorische Ladung (peremtorischer Termin), eine Vorladung, deren Nichtbefolgung mit einem Rechtsnachteil verbunden ist. P. nennt man auch Willenserklärungen, die ein für allemal in sofort bindender Form abgegeben werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 579.
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