[579] Peremtōrisch (lat., »vernichtend«), soviel wie entscheidend, unaufschiebbar, namentlich im Rechtswesen, im Gegensatz zu dilatorisch, von Fristen und Einreden (s. d.) gebraucht; daher peremtorische Ladung (peremtorischer Termin), eine Vorladung, deren Nichtbefolgung mit einem Rechtsnachteil verbunden ist. P. nennt man auch Willenserklärungen, die ein für allemal in sofort bindender Form abgegeben werden.