Peremtorisch

[441] Peremtorisch bedeutet so viel wie unwiderruflich, ein für alle Mal, und wird namentlich in den Rechten angewendet, wo z.B. von peremtorischen Fristen (s. Frist) und von peremtorischen Terminen die Rede ist, welche letztere unter Androhung von Rechtsnachtheilen ausgeschrieben werden, welche für die eine Partei oder für die streitenden Parteien überhaupt von einem anberaumten Zeitpunkte rechtsbeständig eintreten.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 441.
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