[598]Permutationsrezeß (lat., Tauschvertrag), Vertrag, vermöge dessen eine Staatsregierung an eine andre ein Land, ein Recht etc. gegen ein andres vertauscht; so der Halberstädter P. 1573 zwischen Kursachsen und Mansfeld.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 598.