Pfandvermittler

[691] Pfandvermittler sind Personen, welche die Gewährung von Darlehen gegen Faustpfand durch Pfandleihgeschäfte (s. d.) gewerbsmäßig vermitteln.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 691.
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