Pfuscher

[753] Pfuscher, zur Zeit des Zunftwesens diejenigen, die ohne der Zunft anzugehören oder ein besonderes Privilegium zu besitzen ein Gewerbe ausübten; später diejenigen, die ungesetzlicherweise eine Erwerbstätigkeit betrieben, deren Ausübung von bestimmten Bedingungen, wie namentlich dem Bestehen einer Prüfung, oder einer obrigkeitlichen Erlaubnis abhängig gemacht war, oder auch diejenigen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben, ohne sich berufsmäßig für dieselbe vorbereitet zu haben. So spricht man z. B. von Pfuschmäklern und Kurpfuschern (Medizinalpfuscherei). Vgl. Zunft und Gewerbegesetzgebung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 753.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika