Platzanweisung

[31] Platzanweisung, Zahlungsanweisungen, die auf Sicht zahlbar sind und auf bestimmte Plätze als Zahlungsort lauten. Derartige Plätze sind z. B. Hamburg, Frankfurt a. M., Stuttgart, Nürnberg, Hannover etc. Solange die P. ohne Akzept bleibt, ist sie von der Wechselstempelsteuer befreit. Vgl. auch Scheck.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 31.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: