Portobauschsumme
[172] Portobauschsumme (Aversum), derjenige Betrag, den mehrere Staatsbehörden, z. B. die preußische Staatsregierung in einer Summe an die Post zahlen, damit ihre Sendungen, die den Stempel: »Frei lt. Avers. (Ablösung) Nr....« tragen müssen, ohne Portoansatz befördert werden.